PolyAsset

PolyAsset - die Standesregulierung der SRO PolyReg

Die Standesregulierung PolyAsset wurde per 31. Dezember 2021 aufgehoben

Die Standesregulierung PolyAsset wurde per 31. Dezember 2021 aufgehoben. Seit dem 1. Januar 2022 sind die Bestimmungen gemäss FIDLEG einzuhalten. Weitere Informationen entnehmen Sie: osfin.ch

Finanzdienstleister, die rein beratend tätig sind oder sogenanntes «execution only» anbieten, müssen sich in ein Beraterregister wie bspw. das Beraterregister RegFix eintragen lassen. Weitere Informationen entnehmen Sie: www.reg-fix.ch

Die Erbringung einer finanzintermediären Tätigkeit gemäss Art. 2 Abs. 3 des Geldwäschereigesetzes (GwG) verlangt eine Unterstellung unter eine Selbstregulierungsorganisation wie bspw. bei der SRO PolyReg. Weitere Informationen finden Sie unter: www.polyreg.ch