PolyAsset - die Standesregulierung der SRO PolyReg
Die Standesregulierung PolyAsset wurde per 31. Dezember 2021 aufgehoben
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Die Standesregulierung PolyAsset wurde per 31. Dezember 2021 aufgehoben. Seit dem 1. Januar 2022 sind die Bestimmungen gemäss FIDLEG einzuhalten. Weitere Informationen entnehmen Sie: osfin.ch Finanzdienstleister, die rein beratend tätig sind oder sogenanntes «execution only» anbieten, müssen sich in ein Beraterregister wie bspw. das Beraterregister RegFix eintragen lassen. Weitere Informationen entnehmen Sie: www.reg-fix.ch Die Erbringung einer finanzintermediären Tätigkeit gemäss Art. 2 Abs. 3 des Geldwäschereigesetzes (GwG) verlangt eine Unterstellung unter eine Selbstregulierungsorganisation wie bspw. bei der SRO PolyReg. Weitere Informationen finden Sie unter: www.polyreg.ch |