PolyAsset - die Standesregulierung der SRO PolyRegDie SRO PolyReg ist eine anerkannte Selbstregulierungsorganisation nach Artikel 24 des Geldwäschereigesetzes. Sie hat gestützt auf das FINMA-Rundschreiben 2009/1 Eckwerte zur Vermögensverwaltung Standesregeln erlassen, die von der FINMA anerkannt worden sind. Vermögensverwalter können sich diesen Standesregeln auf freiwilliger Basis unterstellen. Mit der Unterstellung haben sie Mindeststandards bezüglich der Ausgestaltung ihrer Vermögensverwaltungsverträge sowie ihrer Sorgfalts- und Treuepflichten gegenüber dem Anleger einzuhalten. Sie sind berechtigt, zur Kennzeichnung ihres Status das markenschutzrechtlich geschützte Logo "PolyAsset" zu führen. Mit der Unterstellung unter die Standesregeln gelten die Kunden des Vermögensverwalters als "qualifizierte Anleger" im Sinne von Art. 6 Abs. 2 KKV. Der Vermögensverwalter ist damit in der Lage, im Rahmen seiner Tätigkeit auch Produkte der kollektiven Kapitalanlage einzusetzen. Die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigten Standesregeln definieren die Standards, welche der Vermögensverwalter bei der Ausübung seiner Tätigkeit einzuhalten hat. Die Hauptpunkte der Standesregeln umfassen:
Die Einhaltung der Pflichten durch die unterstellten Vermögensverwalter wird mit jährlichen Revisionen überprüft. |