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Vermögensverwaltung für US-amerikanische Kunden und Fonds wird bewilligungspflichtigAm 21. Juli 2010 hat US Präsident Obama das Gesetz H.R. 4173: Restoring American Financial Stability Act of 2010 (auch bekannt als Dodd-Frank Wall Street Reform and Customer Protection Act) unterzeichnet. Mit diesem Erlass werden zahlreiche bestehende Gesetze geändert und namentlich (ab Seite 195) der Investment Advisers Act of 1940 so angepasst, dass inskünftig ausländische Vermögensverwalter, welche Vermögen von Kunden und Investoren in den Vereinigten Staaten verwalten, sich bei der SEC (Securities and Exchange Commission) registrieren müssen.Grundsätzlich gilt folgendes System:
Wer nicht die Definition als "ausländischer privater Vermögensverwalter" erfüllt, ist beim SEC registrierungspflichtig. Vermögensverwalter, die amerikanische Kunden oder amerikanische kollektive Kapitalanlagen betreuen und/oder beraten, sind dringend aufgefordert, ihre Compliance zu überprüfen und die notwendigen Schritte vorzunehmen. PolyAsset stellt Ihnen hierzu den angepassten Text des Investment Advisers Act of 1940 (ohne Gewähr!) als gekürzten Auszug zur Verfügung. (last updated 22.07.2010) |